Hinweise zur Wohnungsversicherung

Die ÖWG Jena eG möchte zusammen mit dem TVD Ihnen wichtige Informationen zum Thema Versicherungen geben, insbesondere zur Unterscheidung von zwischen Wohngebäude-Versicherung und Hausrat-Versicherung

Wohngebäudeversicherung

Schutz für das Gebäude selbst

Die Wohngebäudeversicherung ist für den Schutz des Gebäudes selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass Schäden an der Bausubstanz, wie zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, durch diese Versicherung abgedeckt sind. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes. Auch Schäden an fest eingebauten Gegenständen, wie zum Beispiel den Sanitär- und Heizungsanlagen, fallen in den Zuständigkeitsbereich dieser Versicherung.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Wohngebäudeversicherung nicht den persönlichen Hausrat der Wohnungsnutzer abdeckt. Für diese Art von Schäden benötigen Sie eine separate Hausratversicherung.

Hausratversicherung

Schutz für Ihren persönlichen Besitz

Die Hausratversicherung ist speziell für den Schutz Ihrer persönlichen Gegenstände, also Ihren Hausrat, zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und andere Wertgegenstände. Diese Versicherung deckt Schäden durch verschiedene Gefahrenquellen, wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden und mehr ab. Im Falle eines Schadens werden die Reparatur- oder Ersatzkosten für Ihren Hausrat von der Versicherung übernommen.

Warum sollten Sie eine Hausratversicherung haben?

Ganz ehrlich: Ein Brand oder eine andere Katastrophe kann jeden von uns treffen. In solch einem Fall kann es zu erheblichen Verlusten kommen, wenn Sie keinen Hausratschutz haben. Stellen Sie sich vor, Ihre Möbel, Kleidung und andere persönliche Gegenstände würden zerstört oder gestohlen. Es wäre eine enorme finanzielle Belastung, alles wieder neu anschaffen zu müssen.

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Verlusten. Sie stellt sicher, dass Sie im Falle eines Schadens schnell und unkompliziert Ersatz für Ihre beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erhalten.

Unsere Empfehlung für Sie

Angesichts unserer aktuellen Erfahrungen möchten wir allen unseren Wohnunsnutzern dringend empfehlen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Damit schützen Sie sich selbst und Ihren Hausrat vor unvorhersehbaren Ereignissen. Eine Hausratversicherung ist in der Regel erschwinglich und bietet Ihnen im Fall der Fälle eine wertvolle Sicherheit. Ihr persönlicher Besitz ist es wert, geschützt zu werden.

Ein Versehen kann fatale finanzielle Folgen haben. - Eine

Privathaftpflichtversicherung

kann Sie davor schützen.

Kennen Sie diese Szenarien?

  • Sie sind bei Freunden zu Besuch und durch eine ungeschickte Bewegung fällt etwas herunter und geht kaputt?
  • Sie verlieren einen Schlüssel einer fremden oder gemieteten Wohnung?
  • Ihre oder von Ihnen zu betreuende Kinder spielen Fußball und eine Fensterscheibe geht zu Bruch?

Die Gesetzeslage ist in diesen Fällen eindeutig.

Derjenige der einem anderen einen Schaden zufügt, ist dem Anderen zum Schadenersatz verpflichtet. Es ist dabei unerheblich, ob der Schaden aus Versehen, aus Unachtsamkeit oder sogar Leichtsinn entstanden ist. Der Gesetzgeber kennt hier auch keine Haftungsgrenzen, so dass durch Missgeschicke schnell empfindliche Forderungen entstehen können, wenn z.B. Personenschäden eingetreten sind.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann für Sie einspringen und Sie vor diesen finanziellen Folgen schützen. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer auch die Prüfung der Haftungsfrage. Dieser Versicherungsschutz ist daher unverzichtbar.

Die Privathaftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz für die Tätigkeiten und Gefahren im täglichen Leben. Dabei sind auch Schäden versichert, die grob Fahrlässig entstanden sind.

Passgenauer Versicherungsschutz ist wichtig

Die Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein benannten Tätigkeiten. So sollte die Mietsachschadendeckung und der Schlüsselverlust fest mit enthalten sein. So sind auch Schäden an gemieteten Wohnungen (Mietwohnung) mitversichert oder auch Kosten, wenn Sie einen Schlüssel des Vermieters verlieren.

Haftungsausschluss

Für bestimmte Personengruppen oder bestimmte Tätigkeiten hat der Gesetzgeber keine Haftung vorgesehen. Schäden sind hier dennoch möglich – den finanziellen Nachteil hätte hier allein der Geschädigte. So bieten aktuelle Konzepte Versicherungsschutz bei deliktunfähigen Kindern oder auch Personen (z.B. Demenzerkrankungen) an. Auch die Gefälligkeitshandlungen bei Hilfe im Alltag bei Freunden (z.B. Umzug) sollte mitversichert sein. Auch für diese Schäden haften Sie nicht.

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