Für die Verlängerung der Untervermietung genossenschaftlicher Wohnungen der ÖWG Jena eG gelten die gleichen Bedingungen, die auch für eine Beantragung einer neuen Untervermietung vorgegeben sind:
Die Untervermietung kann nur an einzelne Personen erfolgen
Die Untervermietung wird nur von Teilen der genossenschaftlichen Wohnung gestattet.
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir werden Ihren Antrag auf Verlängerung der Untervermietung der genossenschaftlichen Wohnung überprüfen und Sie diesbezüglich kurzfristig über die Entscheidung des Vorstand der ÖWG informieren.
Ihr Team der Örtliche Wohnungsgenossenschaft Jena eG
Online-Service
Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.