Für die Verlängerung der Untervermietung genossenschaftlicher Wohnungen der ÖWG Jena eG gelten die gleichen Bedingungen, die auch für eine Beantragung einer neuen Untervermietung vorgegeben sind:
Die Untervermietung kann nur an einzelne Personen erfolgen
Die Untervermietung wird nur von Teilen der genossenschaftlichen Wohnung gestattet.
Online-Service
Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.