Für die Verlängerung der Untervermietung genossenschaftlicher Wohnungen der ÖWG Jena eG gelten die gleichen Bedingungen, die auch für eine Beantragung einer neuen Untervermietung vorgegeben sind:
Die Untervermietung kann nur an einzelne Personen erfolgen
Die Untervermietung wird nur von Teilen der genossenschaftlichen Wohnung gestattet.
Infos zur ÖWG
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