Antrag auf Untervermietung

Seitens der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG wird die Untervermietung nur an einzelne Personen sowie nur von Teilen der genossenschaftlichen Wohnung gestattet.

Die (Unter-)Vermietung der gesamten genossenschaftlichen Wohnung an Dritte wird generell ausgeschlossen.

Online-Service
Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.
Download
Unterlagen zum Herunterladen
Infos zur ÖWG
Erfahren Sie mehr über die Örtliche Wohnungsgenossenschaft Jena eG (ÖWG)