Gemäß Wohnungsnutzungsvertrag der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG darf eine Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur mit Zustmmung der ÖWG Jena eG möglich. Dies trifft nicht auf Nutzungen zu, welche nicht nach außen wirken (z. B. Lehrervorbereitung, Homeoffice u. ä.). Außenwirkung entsteht, wenn durch Dritte erkennbar ist, dass die Wohnung gewerblich genutzt wird:
Sollten Sie die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung vorsehen, bitten wir Sie zur Beantragung der Genehmigung nachfolgendes Formular zu verwenden.