Antrag auf Verlängerung der Untervermietung

Für die Verlängerung der Untervermietung genossenschaftlicher Wohnungen der ÖWG Jena eG gelten die gleichen Bedingungen, die auch für eine Beantragung einer neuen Untervermietung vorgegeben sind:

  • Die Untervermietung kann nur an einzelne Personen erfolgen
  • Die Untervermietung wird nur von Teilen der genossenschaftlichen Wohnung gestattet.

Angaben zum Mitglied & Wohnungsnutzer (Hauptmieter)

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Angaben zur Untervermietung

Angaben zum aktuellen Untermieter

Es wird gebeten, die Genehmigung zur Verlängerung der auslaufenden Untervermietung zu erteilen.
Online-Service
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