Antrag auf Tierhaltung

Hinweise der ÖWG zur möglichen Genehmigung der Haltung

Allgemein

  • Wir möchten Sie im Vorfeld darauf aufmerksam machen, das wir im Sinne des Tierwohls überprüfen, ob die Haltung des entsprechenden Tieres in der von Ihnen genutzen Wohnung den Haltungsanforderungen enspricht und gesundheitlichen Belangen des Tieres nicht entgegenstehen.
  • Verunreinigung durch das Tier, insbesondere Kot, sind unverzüglich zu entsorgen.
  • Das Tier ist so zu halten, das Dritte durch das Tier (z. b. Gebäll, Geruchsbelästigungen, Verschmutzungen etc.) nicht beeinträchtigt werden.
  • Schäden die durch das Tier am Eigentum der ÖWG oder Dritter entstehen, sind durch den Halter zu tragen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist abzuschließen und binnen eines Monates der ÖWG nachzuweisen.
  • Die Haltung einer Katzes oder eines Hundes bedarf der Zustimmung der ÖWG. Es bedarf keiner schriftlichen oder mündlichen Untersagung. Sollte das Mitglied das Tier dennoch halten, wird die ÖWG die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ohne vorherige Ankündigung wahrnehmen.
  • Diese Genehmigung der Tierhaltung ist nicht an Dritte übertragbar und nicht erweiterbar auf weitere Tiere. Ein erneuter Anspruch auf Erteilung einer Tierhaltungsgenehmigung besteht nicht.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei Zuwiederhandlungen gegen die Haltungsvorgaben die Tierhaltungsgenehmigung jederzeit wiederrufen werden kann und das Tier dann kurzfristig aus der Wohnung zu entfernen ist.

Hunde:

  • Hunde sind im öffentlichen Bereich der Bestände der ÖWG (Treppenhäusern, Kellerbereiche, Gemeinschaftsanlagen, Grünanlagen etc.) einer kurzen (max. 2 m langen) Leine zu führen. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde generell nicht erlaubt
  • Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm haben im Gebäude und auf dem Gelände grundsätzlich einen Beiß- bzw. Maulkorb zu tragen.
  • Hunde sind innerhalb eines Monates nach der erteilten Genehmigung zur Haltung bei der Stadt Jena anzumelden. Die Anmeldung ist der ÖWG nachzuweisen.

Katzen:

  • Katzen sind ausschließlich in der Wohnung zu halten und dürfen diese zum Schutz von Kleintieren und Vögeln, außer in Begleitung des Halters bzw. der Halterin, nicht verlassen.

Angaben zum Mitglied & Wohnungsnutzer

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Angaben zum Tier

Online-Service
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Infos zur ÖWG
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