Antrag auf teilgewerbliche Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung

Gemäß Wohnungsnutzungsvertrag der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG darf eine Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur mit Zustmmung der ÖWG Jena eG möglich. Dies trifft nicht auf Nutzungen zu, welche nicht nach außen wirken (z. B. Lehrervorbereitung, Homeoffice u. ä.). Außenwirkung entsteht, wenn durch Dritte erkennbar ist, dass die Wohnung gewerblich genutzt wird:

  • Publikumsverkehr
  • Mitarbeitertätigkeit
  • Leistungserbringung im öffentlichen Bereich (innerhalb und außerhalb des Hauses)
  • Werbeschilder am Objekt (muss im Bedarfsfall mit beantragt werden)
  • Wohn- als Geschäftsadresse
  • teilweise Weitervermietung der Wohnung
    • airbnb
    • holido
    • kayak
    • bluepillow
    • etc.

Sollten Sie die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung vorsehen, bitten wir Sie zur Beantragung der Genehmigung nachfolgendes Formular zu verwenden.

Die gewerbliche Nutzung der gesamten Wohnung sowie die teilweise Weitervermietung der Wohnung wird generell nicht genehmigt!

Angaben zum Mitglied & Wohnungsnutzer

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Umfang der gewerblichen Nutzung

Online-Service
Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Infos zur ÖWG
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